Gericht: "Lego"-Design ist schutzwürdig

    • Offizieller Beitrag

    Moin Steinchenfans,

    Positive Nachrichten gab es heute auch.

    Auszug von NTV:



    Für das Unternehmen Lego ist es ein Riesenerfolg: Das Aussehen seines Klemmbausteins ist Teil der Traditionsmarke - und somit schutzwürdig. So lautet das Urteil des Europäischen Gerichts entgegen vieler Erwartungen. Für günstigere Alternativen könnte das zum Problem werden.

    Der Spielzeughersteller Lego hat einen Gerichtserfolg errungen, der günstigeren Alternativanbietern das Geschäft erschweren könnte. Das Europäische Gericht hat entschieden, dass das Design der Bausteine schutzwürdig ist. Damit kassiert das Gericht eine Entscheidung des Amts der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO), das ein Geschmacksmuster eines Bausteins für nichtig erklärt hatte. In dem Streit geht es darum, ob das Aussehen von Legosteinen vor allem technischer Natur ist.


    Bislang haben Gerichte diese Frage bejaht und somit anderen Unternehmen - die ihre Produkte in der Regel günstiger anbieten - ermöglicht, ebenfalls Klemmbausteine herzustellen und zu verkaufen. Nach EU-Recht sind technische Lösungen nur eine begrenzte Zeit schutzfähig, damit sollen Monopole verhindert werden.

    Das Urteil könnte dazu führen, dass andere Anbieter wegen des schutzwürdigen Designs der Legosteine nun ihre Produkte möglicherweise nicht mehr in der klassischen Form herstellen können. "Die Entscheidung ist eine kleine Überraschung", sagte Nikolas Gregor, nicht an dem Verfahren beteiligter Rechtsanwalt der Kanzlei CMS, mit Blick auf ein EuGH-Urteil aus dem Jahr 2010.


    Dieses besagt, dass Legosteine nicht als Marke geschützt werden können. Zwar geht es in diesem Fall um Design- und nicht um Markenschutz, "aber viele haben damit gerechnet, dass das Europäische Gericht dem Legostein aus dem gleichen Grund den Schutz versagt", so der Jurist. In der Mitteilung zum Urteil wirft das Europäische Gericht dem EUIPO zudem Rechtsfehler vor.

    Es habe versäumt eine Ausnahmeregelung zu prüfen, die unter anderem besagt, dass die Verbindungselemente der Bausteine "ein wichtiges Element der innovativen Merkmale von Kombinationsteilen bilden und einen wesentlichen Faktor für das Marketing darstellen" kann. Außerdem seien nicht alle Erscheinungsmerkmale geprüft worden. Konkret geht es um zwei Seiten des Bausteins, die eine glatte Oberfläche haben. "Das Europäische Amt für Geistiges Eigentum muss nun neu entscheiden - und danach möglicherweise wieder die Europäischen Gerichte", prognostiziert Gregor.

    spl/dpa

    Quelle NTV News


    Ob und wie sich das auswirkt wird sich zeigen. Überbewerten würde ich das jetzt nicht. Mal schauen was sich da nun bewegt.

  • Leider sind die sich im Umlauf befindlichen Pressemeldungen alle extrem unglücklich formuliert...
    Es geht konkret um genau einen speziellen Stein, und zwar die 3x4 Präsentationsplatte der CMF-Figuren. Die allermeisten Steine sind nicht mal von LEGO selbst proaktiv als Design eingetragen (bzw. können es teilweise auch gar nicht sein) und können somit ganz frei von jedem legal hergestellt werden. Beispiele für aktuell geschützte Designs sind zum Beispiel die neuen Verbindungsplatten aus den Super Mario Sets oder die Gelenkelemente der großen Knight's Kingdom Ritterfiguren von 2004.

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    • Offizieller Beitrag

    Leider sind die sich im Umlauf befindlichen Pressemeldungen alle extrem unglücklich formuliert...
    Es geht konkret um genau einen speziellen Stein, und zwar die 3x4 Präsentationsplatte der CMF-Figuren. Die allermeisten Steine sind nicht mal von LEGO selbst proaktiv als Design eingetragen (bzw. können es teilweise auch gar nicht sein) und können somit ganz frei von jedem legal hergestellt werden. Beispiele für aktuell geschützte Designs sind zum Beispiel die neuen Verbindungsplatten aus den Super Mario Sets oder die Gelenkelemente der großen Knight's Kingdom Ritterfiguren von 2004.

    Ja hab ich auch gelesen. Da hätte LEGO auch was vor, wenn das jetzt für jeden Stein durchgebracht werden müsste.